Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auf die Therapie mit Cannabisarzneimittelen
Die Voraussetzungen für eine Cannabistherapie zulasten der GKV sind gleich geblieben. Geändert hat sich, welche Arzneimittel erstattet werden und bei bestimmten Indikationen ein vorgeschriebener Vorrang von Fertigarzneimitteln.
Rechtsänderung seit dem 30.Juli 2026 – jetzt informieren